Ich arbeite in einer Privatpraxis. Die Erstattung durch Krankenkassen ist i.d.R. nur sehr eingeschränkt möglich.

Private Krankenversicherung

Die Kosten einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden von einigen privaten Versicherungsträgern oder Zusatzversicherungen erstattet. Die Leistungsspannbreite ist sehr unterschiedlich und hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Hier müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse gezielt Informationen einholen. Ist die Übernahme durch die Versicherung geklärt, erhalten Sie eine Rechnung und reichen diese bei Ihrer Versicherung ein. Gegebenenfalls muss ein Differenzbetrag selbst übernommen werden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Derzeit werden die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Die Wartezeit auf einen Therapieplatz ist in der Regel sehr lang. Wenn Ihnen eine Psychotherapie durch Fachärzte verschrieben wurde, empfiehlt es sich daher, dass Sie eine Liste mit den oft leider (5-10) erfolglosen Anfragen bei niedergelassenen Psychotherapeuten führen und Ihrer Krankenkasse mit dem Hinweis auf Dringlichkeit vorlegen. Führen Sie bitte Buch darüber, wen Sie angerufen haben, mit Uhrzeit und Datum sowie die Angabe, wann ein Therapieplatz (nicht Erstgespräch!) zu erwarten ist. Die „Notfallregelung bei Unterversorgung“ (§13 Abs. 3 SGB V besagt, dass bei unzumutbarer Wartezeit Ihre Krankenkasse die Behandlung bei einem nicht kassenzugelassenen Therapeuten erstatten muss. Dieser Anspruch auf Kostenerstattung ist gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch ist ist die Kostenübernahme einer Psychotherapie auch in einer Privatpraxis in Ausnahmefällen möglich. Möglicherweise übernimmt in diesem Fall die GKV auch einen Teil der Leistungen für Heilpraktiker für Psychotherapie.

Sozialhonorar

Ich gehöre zum Kreis der Therapeuten, die Therapien auch zum ermäßigten Stundensatz durchführen (-10% des Stundenhonorars), wenn Sie ein geringes Einkommen haben. Ich benötige als Nachweis lediglich die letzte Steuererklärung oder einen Hartz 4-Nachweis.

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten selbst tragen, erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten nach dem Heilpraktikergesetz. Aktuell wird sowohl das Erstgespräch als auch darauf folgende Einzelsitzungen (50 Minuten) mit je 75 € berechnet. Bereits terminierte Sitzungen werden auch dann in Rechnung gestellt, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Ich bemühe mich aber meinerseits immer, Ihnen einen Ausweichtermin zu ermöglichen.

Als Selbstzahler übernehmen Sie zwar die Kosten für die psychotherapeutischen Sitzungen, damit sind Sie aber auch von jeglichen Formalitäten befreit. So entscheiden Sie selbst über die Weitergabe der Sie betreffenden vertraulichen Informationen.

Und noch ein Tipp: Unter dem Stichwort „Therapiefinanzieren“ finden Sie im Internet günstige Konditionen, Schufa frei, in Monatsraten tilgbar. Eine Alternative für Sie?

Weitere Vorteile als Selbstzahler:

Beginn der Behandlung innerhalb von wenigen Tagen 
Über eine Krankenkasse kommt es häufig zu mehrmonatigen Wartezeiten. Bei Selbstzahlern entfällt diese Wartezeit und so können wir bereits zeitnah mit den Sitzungen beginnen.

Gesundheitsstatus bei der Krankenkasse bleibt erhalten
Der Status als Selbstzahler schützt vor einer Diagnoseübermittlung an die Krankenkasse.

Ausgaben steuerlich absetzbar
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung sind steuerlich als „Sonderausgaben“ absetzbar. (Entscheid des Finanzgerichts Münster AZ: 3 K 2845/02E)
Das Finanzamt benötigt lediglich ein vor der Behandlung ausgefülltes amtsärztliches Attest.

Coachingsitzungen sind dann als Werbungskosten absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Die Finanzverwaltung prüft jeden Einzelfall unter Berücksichtigung der beruflichen Veranlassung und der Sitzungsinhalte.

Offene Sprechstunde
Die Kosten betragen 30€/angefangene 20 Minuten.